
Die private Altersvorsorge in Deutschland wird grundlegend reformiert. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, dem Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2026 zugestimmt haben, löst ab 2027 ein neues, flexibleres und renditeorientiertes Fördersystem die Riester-Rente ab.
Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Änderungen verständlich erklärt und erfahren, was die Reform für Sie bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Rente wird abgelöst. Ab 2027 sind keine Neuabschlüsse nach altem Modell mehr möglich.
- Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiterlaufen.
- Neues Kernprodukt ist das Altersvorsorgedepot – fonds- und ETF-basiert, mit höheren Renditechancen.
- Die staatliche Förderung wird einfacher und steigt: bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr.
- Erstmals können auch Selbstständige und Freiberufler die Förderung nutzen.
- Die neuen Produkte starten zum 1. Januar 2027.
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Warum wird die private Altersvorsorge reformiert?
Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die bisherige Riester-Rente galt vielen als zu starr, zu teuer und zu renditeschwach, die Zahl der Verträge stagnierte.
Die Reform soll die private Vorsorge wieder attraktiv machen: mit mehr Flexibilität, besseren Renditechancen und geringeren Kosten.
Was ändert sich konkret?
Neues Kernprodukt: das Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist ein fondsbasiertes Vorsorgeprodukt ohne Kapitalgarantie. Das Geld wird breit gestreut angelegt, zum Beispiel in global investierende ETFs.
So sind höhere Renditechancen möglich, im Gegenzug schwankt der Wert. Wer mehr Sicherheit wünscht, kann weiterhin Garantieprodukte wählen.
Drei Garantieniveaus zur Wahl
Künftig lässt sich das Sicherheitsniveau passend zur eigenen Risikobereitschaft wählen: 100 Prozent Kapitalgarantie, 80 Prozent Garantie oder ein garantiefreies Depot mit den höchsten Renditechancen.
Das Standardprodukt – die einfache Lösung
Für alle, die sich nicht im Detail entscheiden möchten, gibt es ein kostengünstiges Standardprodukt. Es kombiniert zwei Fonds und schichtet mit näher rückendem Ruhestand automatisch in sicherere Anlagen um. Die Effektivkosten sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Höhere und einfachere Zulagen
Die Förderung richtet sich künftig nach den eingezahlten Beiträgen statt nach dem Einkommen. Für jeden Euro bis 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent dazu, für weitere Beiträge bis 1.800 € je 25 Cent – zusammen bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr. Hinzu kommen ein Berufseinsteigerbonus und eine Kinderzulage.
Mehr Flexibilität in der Auszahlphase
Neben der klassischen lebenslangen Rente wird auch ein zeitlich befristeter Auszahlplan möglich – das angesparte Vermögen wird dann über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt.
Förderung auch für Selbstständige
Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert: Ab 2027 können erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende staatlich gefördert vorsorgen.
Was bedeutet die Reform für Sie?
Je nach Lebenssituation ist die Reform unterschiedlich relevant.
Wählen Sie Ihr Thema:
- Sie haben bereits einen Riester-Vertrag?
- Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig?
- Sie möchten Zulagen optimal nutzen?
- Sie suchen renditeorientierte Vorsorge mit ETFs?
- → Altersvorsorgedepot (Riester-Nachfolger)
Zeitplan der Reform
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 17. Dezember 2025 | Beschluss im Bundeskabinett |
| 27. März 2026 | Verabschiedung im Bundestag |
| 8. Mai 2026 | Zustimmung des Bundesrats |
| 1. Januar 2027 | Start der neuen Produkte; kein Neuabschluss alter Riester-Verträge mehr |
Ihr Partner für die fondsbasierte Altersvorsorge
Die AAV Fondsvermittlung ist seit 1988 bekannt für die Vermittlung von Investmentfonds mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und zählt zu den Erfindern des Fondsdiscounts im Internet. Unsere Kompetenz und Stärke passt zum neuen Altersvorsorgedepot, das auf Fonds und ETFs setzt.
Wir bereiten unser Angebot auf die Reform vor und informieren Sie, sobald die neuen Produkte verfügbar sind.
Bleiben Sie informiert mit dem AAV Reform-Update:
Wir melden uns ausschließlich, wenn es echte Neuigkeiten zum Altersvorsorgedepot gibt. Kein weiteres Thema, keine Werbung.
Häufige Fragen zur Altersvorsorgereform 2027
Was ist das Altersvorsorgereformgesetz?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu geordnet. Bundestag und Bundesrat haben 2026 zugestimmt. Die Riester-Rente wird durch flexiblere, renditeorientierte Produkte ersetzt.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die neuen Produkte der privaten Altersvorsorge stehen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Neuabschlüsse nach altem Riester-Modell mehr möglich.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen nach den bisherigen Regeln weiter. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Fördersystem ist möglich.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist das neue Kernprodukt der geförderten privaten Altersvorsorge. Es ist fonds- bzw. ETF-basiert und kommt ohne Kapitalgarantie aus, das ermöglicht höhere Renditechancen bei gleichzeitig möglichen Wertschwankungen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung ab 2027?
Die Grundzulage wird beitragsproportional gezahlt: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für Beiträge bis 1.800 € (zusammen bis zu 540 € pro Jahr).
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage.
Wie viel Kinderzulage gibt es?
Für jedes Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr. Der Staat legt je gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € pro Kind einen Euro dazu. Die volle Zulage gibt es bereits ab 25 € Sparbeitrag im Monat.
Aktuelle Informationen über die Zulagen finden Sie in unserem Artikel: Zulagen & Förderung der Altersvorsorge ab 2027
Können Selbstständige die Förderung nutzen?
Ja. Ab 2027 können erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke die geförderte private Altersvorsorge nutzen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler
Was ist das Standardprodukt?
Das Standardprodukt ist eine einfache, primär für den Online-Abschluss gedachte Vorsorgelösung mit zwei Fonds und einem Lebenszyklusmodell. Die Effektivkosten sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Welche Garantieniveaus gibt es?
Künftig stehen drei Stufen zur Wahl: 100 Prozent Kapitalgarantie, 80 Prozent Garantie oder ein garantiefreies Depot mit den höchsten Renditechancen.
Wie wird das angesparte Vermögen ausgezahlt?
Neben der klassischen lebenslangen Rente ist künftig auch ein zeitlich befristeter Auszahlplan möglich – mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
Sollte ich von Riester in das neue System wechseln?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von Einkommen, Kinderzahl, Sparbeitrag und Vertragslaufzeit ab. Treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung und lassen Sie sich im Zweifel neutral beraten.
Quellen & weiterführende Informationen
Primärquellen (offizielle Stellen)
- Bundesregierung: Private Altersvorsorge wird attraktiver
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform
- Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge
Weiterführende Informationen
- Verbraucherzentrale: Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle?
Stand: 24. Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.




