Alters­vor­sor­ge­re­form 2027 – die neue priva­te Altersvorsorge

Aktualisiert am: 26.06.26

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Altersvorsorgereform 2027 – die neue private Altersvorsorge

Die priva­te Alters­vor­sor­ge in Deutsch­land wird grund­le­gend refor­miert. Mit dem Alters­vor­sor­ge­re­form­ge­setz, dem Bundes­tag und Bundes­rat im Frühjahr 2026 zugestimmt haben, löst ab 2027 ein neues, flexi­ble­res und rendi­te­ori­en­tier­tes Förder­sys­tem die Riester-Rente ab.

Auf dieser Seite finden Sie alle wesent­li­chen Änderun­gen verständ­lich erklärt und erfah­ren, was die Reform für Sie bedeutet.

Das Wichtigs­te in Kürze

  • Die Riester-Rente wird abgelöst. Ab 2027 sind keine Neuab­schlüs­se nach altem Modell mehr möglich.
  • Bestehen­de Riester-Verträ­ge genie­ßen Bestands­schutz und können weiterlaufen.
  • Neues Kernpro­dukt ist das Alters­vor­sor­ge­de­pot – fonds- und ETF-basiert, mit höheren Renditechancen.
  • Die staat­li­che Förde­rung wird einfa­cher und steigt: bis zu 540 € Grund­zu­la­ge pro Jahr.
  • Erstmals können auch Selbst­stän­di­ge und Freibe­ruf­ler die Förde­rung nutzen.
  • Die neuen Produk­te starten zum 1. Januar 2027.

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Warum wird die priva­te Alters­vor­sor­ge reformiert?

Die gesetz­li­che Rente allein reicht oft nicht aus, um den Lebens­stan­dard im Alter zu sichern. Die bishe­ri­ge Riester-Rente galt vielen als zu starr, zu teuer und zu rendi­te­schwach, die Zahl der Verträ­ge stagnierte.

Die Reform soll die priva­te Vorsor­ge wieder attrak­tiv machen: mit mehr Flexi­bi­li­tät, besse­ren Rendi­te­chan­cen und gerin­ge­ren Kosten.

Was ändert sich konkret?

Neues Kernpro­dukt: das Altersvorsorgedepot

Das Alters­vor­sor­ge­de­pot ist ein fonds­ba­sier­tes Vorsor­ge­pro­dukt ohne Kapital­ga­ran­tie. Das Geld wird breit gestreut angelegt, zum Beispiel in global inves­tie­ren­de ETFs.

So sind höhere Rendi­te­chan­cen möglich, im Gegen­zug schwankt der Wert. Wer mehr Sicher­heit wünscht, kann weiter­hin Garan­tie­pro­duk­te wählen.

Drei Garan­tie­ni­veaus zur Wahl

Künftig lässt sich das Sicher­heits­ni­veau passend zur eigenen Risiko­be­reit­schaft wählen: 100 Prozent Kapital­ga­ran­tie, 80 Prozent Garan­tie oder ein garan­tie­frei­es Depot mit den höchs­ten Renditechancen.

Das Standard­pro­dukt – die einfa­che Lösung

Für alle, die sich nicht im Detail entschei­den möchten, gibt es ein kosten­güns­ti­ges Standard­pro­dukt. Es kombi­niert zwei Fonds und schich­tet mit näher rücken­dem Ruhestand automa­tisch in siche­re­re Anlagen um. Die Effek­tiv­kos­ten sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.

Höhere und einfa­che­re Zulagen

Die Förde­rung richtet sich künftig nach den einge­zahl­ten Beiträ­gen statt nach dem Einkom­men. Für jeden Euro bis 360 € Eigen­bei­trag gibt der Staat 50 Cent dazu, für weite­re Beiträ­ge bis 1.800 € je 25 Cent – zusam­men bis zu 540 € Grund­zu­la­ge pro Jahr. Hinzu kommen ein Berufs­ein­stei­ger­bo­nus und eine Kinderzulage.

Mehr Flexi­bi­li­tät in der Auszahlphase

Neben der klassi­schen lebens­lan­gen Rente wird auch ein zeitlich befris­te­ter Auszahl­plan möglich – das angespar­te Vermö­gen wird dann über einen festge­leg­ten Zeitraum ausgezahlt.

Förde­rung auch für Selbstständige

Der Kreis der Förder­be­rech­tig­ten wird erwei­tert: Ab 2027 können erstmals auch Selbst­stän­di­ge, Freibe­ruf­ler und Gewer­be­trei­ben­de staat­lich geför­dert vorsorgen.

Was bedeu­tet die Reform für Sie?

Je nach Lebens­si­tua­ti­on ist die Reform unter­schied­lich relevant.

Wählen Sie Ihr Thema:

Zeitplan der Reform

DatumSchritt
17. Dezem­ber 2025Beschluss im Bundeskabinett
27. März 2026Verab­schie­dung im Bundestag
8. Mai 2026Zustim­mung des Bundesrats
1. Januar 2027Start der neuen Produk­te; kein Neuab­schluss alter Riester-Verträ­ge mehr

Ihr Partner für die fonds­ba­sier­te Altersvorsorge

Die AAV Fonds­ver­mitt­lung ist seit 1988 bekannt für die Vermitt­lung von Invest­ment­fonds mit Rabatt auf den Ausga­be­auf­schlag und zählt zu den Erfin­dern des Fonds­dis­counts im Inter­net. Unsere Kompe­tenz und Stärke passt zum neuen Alters­vor­sor­ge­de­pot, das auf Fonds und ETFs setzt.

Wir berei­ten unser Angebot auf die Reform vor und infor­mie­ren Sie, sobald die neuen Produk­te verfüg­bar sind.

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Häufi­ge Fragen zur Alters­vor­sor­ge­re­form 2027

Was ist das Altersvorsorgereformgesetz?

Mit dem Alters­vor­sor­ge­re­form­ge­setz wird die staat­lich geför­der­te priva­te Alters­vor­sor­ge neu geord­net. Bundes­tag und Bundes­rat haben 2026 zugestimmt. Die Riester-Rente wird durch flexi­ble­re, rendi­te­ori­en­tier­te Produk­te ersetzt.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die neuen Produk­te der priva­ten Alters­vor­sor­ge stehen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfü­gung. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Neuab­schlüs­se nach altem Riester-Modell mehr möglich.

Was passiert mit meinem bestehen­den Riester-Vertrag?

Bestehen­de Riester-Verträ­ge genie­ßen Bestands­schutz und laufen nach den bishe­ri­gen Regeln weiter. Es gibt keine automa­ti­sche Kündi­gung oder Umwand­lung. Ein freiwil­li­ger Wechsel in das neue Förder­sys­tem ist möglich.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Alters­vor­sor­ge­de­pot ist das neue Kernpro­dukt der geför­der­ten priva­ten Alters­vor­sor­ge. Es ist fonds- bzw. ETF-basiert und kommt ohne Kapital­ga­ran­tie aus, das ermög­licht höhere Rendi­te­chan­cen bei gleich­zei­tig mögli­chen Wertschwankungen.

Wie hoch ist die staat­li­che Förde­rung ab 2027?

Die Grund­zu­la­ge wird beitrags­pro­por­tio­nal gezahlt: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigen­bei­trag und 25 Cent je Euro für Beiträ­ge bis 1.800 € (zusam­men bis zu 540 € pro Jahr).

Was ist der Berufseinsteigerbonus?

Wer vor dem 25. Geburts­tag einen Alters­vor­sor­ge­ver­trag abschließt, erhält einma­lig 200 € zusätz­lich zur Grundzulage.

Wie viel Kinder­zu­la­ge gibt es?

Für jedes Kind gibt es bis zu 300 € Kinder­zu­la­ge pro Jahr. Der Staat legt je gespar­tem Euro bis zu einem Eigen­bei­trag von 300 € pro Kind einen Euro dazu. Die volle Zulage gibt es bereits ab 25 € Sparbei­trag im Monat.

Aktuel­le Infor­ma­tio­nen über die Zulagen finden Sie in unserem Artikel: Zulagen & Förde­rung der Alters­vor­sor­ge ab 2027

Können Selbst­stän­di­ge die Förde­rung nutzen?

Ja. Ab 2027 können erstmals auch Selbst­stän­di­ge, Freibe­ruf­ler und Gewer­be­trei­ben­de sowie Pflicht­mit­glie­der berufs­stän­di­scher Versor­gungs­wer­ke die geför­der­te priva­te Alters­vor­sor­ge nutzen.

Weite­re Infor­ma­tio­nen finden Sie in unserem Artikel: Geför­der­te Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge und Freiberufler

Was ist das Standardprodukt?

Das Standard­pro­dukt ist eine einfa­che, primär für den Online-Abschluss gedach­te Vorsor­ge­lö­sung mit zwei Fonds und einem Lebens­zy­klus­mo­dell. Die Effek­tiv­kos­ten sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.

Welche Garan­tie­ni­veaus gibt es?

Künftig stehen drei Stufen zur Wahl: 100 Prozent Kapital­ga­ran­tie, 80 Prozent Garan­tie oder ein garan­tie­frei­es Depot mit den höchs­ten Renditechancen.

Wie wird das angespar­te Vermö­gen ausgezahlt?

Neben der klassi­schen lebens­lan­gen Rente ist künftig auch ein zeitlich befris­te­ter Auszahl­plan möglich – mindes­tens bis zum 85. Lebensjahr.

Sollte ich von Riester in das neue System wechseln?

Das lässt sich nicht pauschal beant­wor­ten. Es hängt von Einkom­men, Kinder­zahl, Sparbei­trag und Vertrags­lauf­zeit ab. Treffen Sie keine vorschnel­le Entschei­dung und lassen Sie sich im Zweifel neutral beraten.

Quellen & weiter­füh­ren­de Informationen

Primär­quel­len (offizi­el­le Stellen)

Weiter­füh­ren­de Informationen

Stand: 24. Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt keine indivi­du­el­le Beratung.

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