
Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt für Selbstständige eine entscheidende Neuerung: Ab 2027 können erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen.
Was sich für Selbstständige ändert
Bisher war die Riester-Förderung im Wesentlichen abhängig beschäftigten Arbeitnehmern vorbehalten. Mit der Reform wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert.
Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (etwa Ärztinnen und Ärzte) grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt.
Das gilt auch dann, wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Warum das für Sie wichtig ist
Viele Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und tragen die Altersvorsorge vollständig selbst. Eine geförderte, fondsbasierte Vorsorge kann hier eine planbare und renditeorientierte Säule mit staatlichem Zuschuss sein.
Ihre Vorteile ab 2027
- Staatliche Zulagen: bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu Kinderzulagen für Eltern.
- Steuerliche Förderung: Beiträge sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich absetzbar; das Finanzamt prüft automatisch die günstigere Variante.
- Renditechancen: das Altersvorsorgedepot setzt auf Fonds und ETFs (geeignet für langfristigen Vermögensaufbau).
- Flexibilität: Sie wählen Sparbeitrag, Sicherheitsniveau und Auszahlform.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundzulage richtet sich nach Ihren Beiträgen:
Für jeden Euro bis 360 € Eigenbeitrag legt der Staat 50 Cent dazu, für weitere Beiträge bis 1.800 € je 25 Cent, zusammen bis zu 540 € pro Jahr.
Eltern erhalten zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind.
Übersicht
Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf unserer Seite Zulagen & Förderung 2027.
Selbstständig und schon älter: Lohnt sich das noch?
Auch bei kürzerem Anlagehorizont kann sich die geförderte Vorsorge rechnen, vor allem wegen der Zulagen und der steuerlichen Vorteile. Entscheidend sind Ihr Sparbeitrag, Ihre Steuersituation und das gewählte Sicherheitsniveau. Eine individuelle Betrachtung ist hier besonders sinnvoll.
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Quellen & weiterführende Informationen
Primärquellen (offizielle Stellen)
- Bundesregierung: FAQ, Abschnitt „Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?”
- Bundesfinanzministerium: FAQ, Abschnitt zum förderberechtigten Personenkreis (§ 15/§ 18 EStG, berufsständische Versorgungswerke)
Weiterführende Informationen
- Finanztip: Altersvorsorgedepot: Erstmals auch für Selbstständige
- Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot
Stand: 23. Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.




