Zulagen & Förde­rung der Alters­vor­sor­ge ab 2027

Aktualisiert am: 26.06.26

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Zulagen & Förderung der Altersvorsorge ab 2027

Mit der Reform wird die staat­li­che Förde­rung der priva­ten Alters­vor­sor­ge einfa­cher und in vielen Fällen höher. Diese Seite erklärt, wie Grund­zu­la­ge, Kinder­zu­la­ge und Berufs­ein­stei­ger­bo­nus ab 2027 funktio­nie­ren (mit einem konkre­ten Rechenbeispiel).

Neu: Förde­rung nach Beiträ­gen statt nach Einkommen

Bisher war die Förde­rung an das Einkom­men gekop­pelt, ein bürokra­ti­sches System, das zu Rückfor­de­run­gen führen konnte.

Künftig gilt: Je mehr Sie einzah­len, desto höher die Förde­rung. Maßstab ist Ihr Eigen­bei­trag, nicht Ihr Einkommen.

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Die Grund­zu­la­ge – bis zu 540 € pro Jahr

Die Grund­zu­la­ge wird in zwei Stufen gezahlt:

  • Stufe 1: Für jeden Euro bis 360 € Eigen­bei­trag gibt der Staat 50 Cent dazu (maximal 180 €).
  • Stufe 2: Für weite­re Beiträ­ge bis 1.800 € gibt es je Euro 25 Cent (maximal 360 €).
  • Zusam­men: bis zu 540 € Grund­zu­la­ge pro Jahr.

Der geför­der­te Eigen­bei­trag liegt bei bis zu 1.800 € pro Jahr. Wer die Grund- oder Kinder­zu­la­ge erhal­ten möchte, muss mindes­tens 120 € pro Jahr selbst einzahlen. 

Darüber hinaus sind weite­re Einzah­lun­gen bis 6.840 € jährlich möglich, die Zulage erhöht sich dadurch jedoch nicht.

Berufs­ein­stei­ger­bo­nus: 200 € extra

Wer vor dem 25. Geburts­tag einen Alters­vor­sor­ge­ver­trag abschließt, erhält einma­lig 200 € zusätz­lich zur Grund­zu­la­ge. Dies ist ein Anreiz, früh mit der Vorsor­ge zu beginnen.

Kinder­zu­la­ge: bis zu 300 € pro Kind

Eltern erhal­ten für jedes Kind eine Kinder­zu­la­ge: Für jeden gespar­ten Euro bis zu einem Eigen­bei­trag von 300 € pro Kind legt der Staat einen Euro dazu – also bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinder­zu­la­ge gibt es bereits ab einem Sparbei­trag von 25 € im Monat.

Rechen­bei­spiel: allein­er­zie­hend mit zwei Kindern

Eine allein­er­zie­hen­de Mutter zahlt 1.200 € pro Jahr ein:

Positi­onBetrag
Eigen­bei­trag1.200 €
Grund­zu­la­ge Stufe 1 (50 % von 360 €)180 €
Grund­zu­la­ge Stufe 2 (25 % von 840 €)210 €
Kinder­zu­la­ge (2 Kinder × 300 €)600 €
Gesamt im Vertrag2.190 €

Aus 1.200 € Eigen­bei­trag werden so 2.190 €, die für die Alters­vor­sor­ge arbei­ten. Das bedeu­tet ein Plus von 990 € allein durch staat­li­che Zulagen.

Steuer­li­che Förde­rung zusätzlich

Neben den Zulagen bleiben die steuer­li­chen Vortei­le bestehen: Beiträ­ge sind im Rahmen des Sonder­aus­ga­ben­ab­zugs absetz­bar. Das Finanz­amt prüft im Rahmen der Günsti­ger­prü­fung automa­tisch, ob die Zulage oder die Steuer­ermä­ßi­gung für Sie günsti­ger ist.

Die Erträ­ge in der Anspar­pha­se bleiben steuer­frei; besteu­ert werden erst die Auszah­lun­gen im Alter (nachge­la­ger­te Besteuerung).

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Quellen & weiter­füh­ren­de Informationen

Primär­quel­len (offizi­el­le Stellen)

    Stand: 24. Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt keine indivi­du­el­le Beratung.

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