
Mit der Reform wird die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge einfacher und in vielen Fällen höher. Diese Seite erklärt, wie Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus ab 2027 funktionieren (mit einem konkreten Rechenbeispiel).
Neu: Förderung nach Beiträgen statt nach Einkommen
Bisher war die Förderung an das Einkommen gekoppelt, ein bürokratisches System, das zu Rückforderungen führen konnte.
Künftig gilt: Je mehr Sie einzahlen, desto höher die Förderung. Maßstab ist Ihr Eigenbeitrag, nicht Ihr Einkommen.
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Die Grundzulage – bis zu 540 € pro Jahr
Die Grundzulage wird in zwei Stufen gezahlt:
- Stufe 1: Für jeden Euro bis 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent dazu (maximal 180 €).
- Stufe 2: Für weitere Beiträge bis 1.800 € gibt es je Euro 25 Cent (maximal 360 €).
- Zusammen: bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr.
Der geförderte Eigenbeitrag liegt bei bis zu 1.800 € pro Jahr. Wer die Grund- oder Kinderzulage erhalten möchte, muss mindestens 120 € pro Jahr selbst einzahlen.
Darüber hinaus sind weitere Einzahlungen bis 6.840 € jährlich möglich, die Zulage erhöht sich dadurch jedoch nicht.
Berufseinsteigerbonus: 200 € extra
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage. Dies ist ein Anreiz, früh mit der Vorsorge zu beginnen.
Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind
Eltern erhalten für jedes Kind eine Kinderzulage: Für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € pro Kind legt der Staat einen Euro dazu – also bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es bereits ab einem Sparbeitrag von 25 € im Monat.
Rechenbeispiel: alleinerziehend mit zwei Kindern
Eine alleinerziehende Mutter zahlt 1.200 € pro Jahr ein:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.200 € |
| Grundzulage Stufe 1 (50 % von 360 €) | 180 € |
| Grundzulage Stufe 2 (25 % von 840 €) | 210 € |
| Kinderzulage (2 Kinder × 300 €) | 600 € |
| Gesamt im Vertrag | 2.190 € |
Aus 1.200 € Eigenbeitrag werden so 2.190 €, die für die Altersvorsorge arbeiten. Das bedeutet ein Plus von 990 € allein durch staatliche Zulagen.
Steuerliche Förderung zusätzlich
Neben den Zulagen bleiben die steuerlichen Vorteile bestehen: Beiträge sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulage oder die Steuerermäßigung für Sie günstiger ist.
Die Erträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei; besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter (nachgelagerte Besteuerung).
Interaktive Zulagen-Rechner der AAV
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Quellen & weiterführende Informationen
Primärquellen (offizielle Stellen)
- Bundesregierung: FAQ, Abschnitt „Wie sieht es konkret mit der Zulagenförderung aus?”
- Bundesfinanzministerium: FAQ, Abschnitte zur Zulagenhöhe, Mindesteigenbeitrag & Günstigerprüfung
Stand: 24. Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.




