Teilfrei­stel­lung - Steuer­li­che Vortei­le für Anleger

Zuletzt aktualisiert am: 18.11.2024

Lesedauer: 3 Minuten

Teilfreistellung - Steuerliche Vorteile für Anleger

Die Teilfrei­stel­lung wurde im Rahmen des deutschen Invest­ment­steu­er­ge­set­zes (InvStG) einge­führt und ermög­licht, dass für Anleger Gewin­ne teilwei­se steuer­frei bleiben.

Je nach Art des Invest­ment­fonds kann die Besteue­rung variieren.

Die gängi­gen Teilfrei­stel­lungs­sät­ze sind:

Aktien­fonds 30 %
Misch­fonds 15 %
Immobi­li­en­fonds 60 %

Der Bestands­schutz von Invest­ment­fonds wurde mit der Einfüh­rung des Invest­ment­steu­er­ge­set­zes aufgehoben!

Für Erträ­ge aus Altfonds gilt seit 2018 die Abgeltungssteuer.

InvStG und Teilfrei­stel­lung in aller Kürze

Das Invest­ment­steu­er­ge­setz (InvStG) trat 2018 in Kraft und regelt die Besteue­rung von Invest­ment­fonds in Deutschland.

Im Rahmen des InvStG wurden eine Reihe von Verän­de­run­gen vorgenommen.

Diese sind:

✓ Einfüh­rung der Vorab­pau­scha­le
✓ Teilfrei­stel­lung für Invest­ment­fonds
✓ Änderun­gen bei der Besteue­rung von Ausschüt­tun­gen
✓ Neue steuer­li­che Regelun­gen für Immobi­li­en­fonds
✓ Neue steuer­li­che Regelun­gen für auslän­di­sche thesau­ri­e­ren­de Immobilienfonds

Darum geht es

Ziel dieser Anpas­sun­gen ist es, die Besteue­rung von Invest­ment­fonds trans­pa­ren­ter zu gestal­ten sowie die Unter­schie­de zwischen ausschüt­ten­den und thesau­ri­e­ren­den Invest­ment­fonds zu beseitigen.

Während mit der Vorab­pau­scha­le sicher­ge­stellt wird, dass Fonds­an­le­ger jährlich einen Mindest­be­trag versteu­ern, dient die Teilfrei­stel­lung als Ausgleich für diese steuer­li­che Vorbelastung.

Teilfrei­stel­lung Bedeutung

Teilfrei­stel­lung bedeu­tet, dass ein Teil der erziel­ten Erträ­ge der Kapital­steu­er unter­liegt, während der Rest steuer­frei bleibt.

Wie hoch der Teilfrei­stel­lungs­satz ist, hängt dabei von der Art des Fonds ab.

Aufgrund der Vorga­ben zur Anlage eines Invest­ment­fonds erfolgt die Ermitt­lung der Teilfrei­stel­lungs­quo­te automatisch.

Die Vorga­ben zur Anlage­po­li­tik des Invest­ment­fonds sind im Verkaufs­pro­spekt des jewei­li­gen Invest­ment­fonds geregelt.

Der genaue Wortlaut zur Teilfrei­stel­lung ist beim Bundes­amt für Justiz online zugänglich.

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Die Teilfrei­stel­lung bei verschie­de­nen Fondsarten

Invest­ment­fonds inves­tie­ren haupt­säch­lich in Aktien und unter­lie­gen einer Teilfrei­stel­lung von 30 %.

Dieser Prozent­satz gilt für natür­li­che Perso­nen, die ihre Invest­ment­an­tei­le im Privat­ver­mö­gen halten.

Natür­li­che und juris­ti­sche Personen

Der Begriff „natür­li­che Person” wird im Finanz­kon­text verwen­det, um Einzel­per­so­nen zu beschrei­ben, die finan­zi­el­le Trans­ak­tio­nen durchführen.

Juris­ti­sche Perso­nen sind hinge­gen Unter­neh­men, Verei­ne und staat­li­che Organi­sa­tio­nen, die von Menschen gegrün­det und kontrol­liert werden.

Halten natür­li­che Perso­nen ihre Invest­ment­an­tei­le in einem Betriebs­ver­mö­gen, beträgt die Teilfrei­stel­lung sogar 60 %.

Körper­schaf­ten unter­lie­gen der Körper­schafts­steu­er und können eine Teilfrei­stel­lung von 80 % beantragen.

Wie der Name schon verrät, inves­tie­ren Misch­fonds in eine Kombi­na­ti­on aus verschie­de­nen Anlageklassen.

Die Teilfrei­stel­lung für Misch­fonds orien­tiert sich an den Invest­ment­fonds und beträgt die Hälfte, also 15 %.

Für Immobi­li­en­fonds gilt eine Teilfrei­stel­lung von 60 % auf die erziel­ten Kapitalerträge.

Bei Immobi­li­en­fonds aus dem Ausland erhöht sich der Wert auf 80 %.

Thesau­ri­e­ren­de Fonds reinves­tie­ren ihre erwirt­schaf­te­ten Erträ­ge automatisch.

Da eine Ausschüt­tung an die Anleger nicht statt­fin­det, werden thesau­ri­e­ren­de Fonds im Rahmen der Vorab­pau­scha­le besteu­ert, auf die wieder­um die Teilfrei­stel­lung angerech­net wird.

ETFs werden steuer­lich hinge­gen wie Invest­ment­fonds behandelt.

Das heißt, dass die Teilfrei­stel­lung sich nach der Art des ETFs und den erziel­ten Erträ­gen richtet.

Tipp für Anleger

Anleger, die in ETFs inves­tie­ren, sollten die steuer­li­chen Aspek­te auf jeden Fall im Auge behal­ten und gegebe­nen­falls profes­sio­nel­le Beratung bei einem Finanz­ex­per­ten in Anspruch nehmen.

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Teilfreistellung - Steuerliche Vorteile für Anleger

AAV-Fazit

Die Teilfrei­stel­lung ermög­licht es Anlegern, einen Teil ihrer Kapital­erträ­ge aus Invest­ment­fonds steuer­frei zu behalten.

Je nachdem, um welche Fonds­art es sich handelt, variie­ren die Teilfrei­stel­lungs­sät­ze und die Voraus­set­zun­gen, um die steuer­li­che Entlas­tung in Anspruch zu nehmen.

Da die indivi­du­el­le steuer­li­che Situa­ti­on jedes Anlegers unter­schied­lich ist, muss zunächst genau überprüft werden, ob und für welche Inves­ti­tio­nen die Teilfrei­stel­lung in Frage kommt.

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