Teilfreistellung auf einen Blick
- Vorteile: Steuerfreibetrag bis 801 € (Einzelpersonen) bzw. 1.602 € (Verheiratete).
- Eignung: Vorteilhaft für Kapitalerträge unter dem Freibetrag.
- Einschränkungen: Nicht für alle Kapitalerträge anwendbar; Antrag erforderlich.
Die Teilfreistellung wurde im Rahmen des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) eingeführt und ermöglicht, dass für Anleger Gewinne teilweise steuerfrei bleiben.
Je nach Art des Investmentfonds kann die Besteuerung variieren.
Die gängigen Teilfreistellungssätze sind:
Aktienfonds 30 %
Mischfonds 15 %
Immobilienfonds 60 %
Der Bestandsschutz von Investmentfonds wurde mit der Einführung des Investmentsteuergesetzes aufgehoben!
Für Erträge aus Altfonds gilt seit 2018 die Abgeltungssteuer.
InvStG und Teilfreistellung in aller Kürze
Das Investmentsteuergesetz (InvStG) trat 2018 in Kraft und regelt die Besteuerung von Investmentfonds in Deutschland.
Im Rahmen des InvStG wurden eine Reihe von Veränderungen vorgenommen.
Diese sind:
✓ Einführung der Vorabpauschale
✓ Teilfreistellung für Investmentfonds
✓ Änderungen bei der Besteuerung von Ausschüttungen
✓ Neue steuerliche Regelungen für Immobilienfonds
✓ Neue steuerliche Regelungen für ausländische thesaurierende Immobilienfonds
Darum geht es
Ziel dieser Anpassungen ist es, die Besteuerung von Investmentfonds transparenter zu gestalten sowie die Unterschiede zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds zu beseitigen.
Während mit der Vorabpauschale sichergestellt wird, dass Fondsanleger jährlich einen Mindestbetrag versteuern, dient die Teilfreistellung als Ausgleich für diese steuerliche Vorbelastung.
Teilfreistellung Bedeutung
Teilfreistellung bedeutet, dass ein Teil der erzielten Erträge der Kapitalsteuer unterliegt, während der Rest steuerfrei bleibt.
Wie hoch der Teilfreistellungssatz ist, hängt dabei von der Art des Fonds ab.
Aufgrund der Vorgaben zur Anlage eines Investmentfonds erfolgt die Ermittlung der Teilfreistellungsquote automatisch.
Die Vorgaben zur Anlagepolitik des Investmentfonds sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Investmentfonds geregelt.
Der genaue Wortlaut zur Teilfreistellung ist beim Bundesamt für Justiz online zugänglich.
Die Teilfreistellung bei verschiedenen Fondsarten
Investmentfonds investieren hauptsächlich in Aktien und unterliegen einer Teilfreistellung von 30 %.
Dieser Prozentsatz gilt für natürliche Personen, die ihre Investmentanteile im Privatvermögen halten.
Natürliche und juristische Personen
Der Begriff „natürliche Person” wird im Finanzkontext verwendet, um Einzelpersonen zu beschreiben, die finanzielle Transaktionen durchführen.
Juristische Personen sind hingegen Unternehmen, Vereine und staatliche Organisationen, die von Menschen gegründet und kontrolliert werden.
Halten natürliche Personen ihre Investmentanteile in einem Betriebsvermögen, beträgt die Teilfreistellung sogar 60 %.
Körperschaften unterliegen der Körperschaftssteuer und können eine Teilfreistellung von 80 % beantragen.
Wie der Name schon verrät, investieren Mischfonds in eine Kombination aus verschiedenen Anlageklassen.
Die Teilfreistellung für Mischfonds orientiert sich an den Investmentfonds und beträgt die Hälfte, also 15 %.
Für Immobilienfonds gilt eine Teilfreistellung von 60 % auf die erzielten Kapitalerträge.
Bei Immobilienfonds aus dem Ausland erhöht sich der Wert auf 80 %.
Thesaurierende Fonds reinvestieren ihre erwirtschafteten Erträge automatisch.
Da eine Ausschüttung an die Anleger nicht stattfindet, werden thesaurierende Fonds im Rahmen der Vorabpauschale besteuert, auf die wiederum die Teilfreistellung angerechnet wird.
ETFs werden steuerlich hingegen wie Investmentfonds behandelt.
Das heißt, dass die Teilfreistellung sich nach der Art des ETFs und den erzielten Erträgen richtet.
Tipp für Anleger
Anleger, die in ETFs investieren, sollten die steuerlichen Aspekte auf jeden Fall im Auge behalten und gegebenenfalls professionelle Beratung bei einem Finanzexperten in Anspruch nehmen.
AAV-Fazit
Die Teilfreistellung ermöglicht es Anlegern, einen Teil ihrer Kapitalerträge aus Investmentfonds steuerfrei zu behalten.
Je nachdem, um welche Fondsart es sich handelt, variieren die Teilfreistellungssätze und die Voraussetzungen, um die steuerliche Entlastung in Anspruch zu nehmen.
Da die individuelle steuerliche Situation jedes Anlegers unterschiedlich ist, muss zunächst genau überprüft werden, ob und für welche Investitionen die Teilfreistellung in Frage kommt.
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Teilfreistellung
In diesem Kapitel beantworten wir die häufigsten Fragen.
1. Was bedeutet Teilfreistellung bei Investmentfonds?
Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Entlastung für Anleger, bei der ein bestimmter Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds von der Besteuerung ausgenommen wird. Dies dient dem Ausgleich der bereits auf Fondsebene gezahlten Steuern und verhindert eine Doppelbesteuerung.
2. Wie hoch ist die Teilfreistellung bei verschiedenen Fondsarten?
Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Fondsart ab:
- Aktienfonds: 30 %
- Mischfonds: 15 %
- Immobilienfonds: 60 % (bzw. 80 % bei Schwerpunkt auf ausländischen Immobilien)
3. Welche Erträge sind von der Teilfreistellung betroffen?
Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds. Somit profitieren Anleger bei allen relevanten Ertragsarten von der steuerlichen Entlastung.
4. Gilt die Teilfreistellung automatisch oder muss sie beantragt werden?
Die Teilfreistellung wird automatisch durch die depotführende Stelle berücksichtigt; Anleger müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die steuerlichen Vorteile werden direkt bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt.
5. Wie wirkt sich die Teilfreistellung auf die Abgeltungsteuer aus?
Durch die Teilfreistellung reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Beispielsweise sind bei einem Aktienfonds 30 % der Erträge steuerfrei, sodass nur 70 % der Erträge der Abgeltungsteuer unterliegen.
6. Gibt es Unterschiede bei der Teilfreistellung zwischen privaten und betrieblichen Anlegern?
Ja, für betriebliche Anleger gelten höhere Teilfreistellungssätze:
- Natürliche Personen mit Betriebsvermögen: 60 %
- Körperschaften: 80 %
7. Was passiert, wenn sich der Teilfreistellungssatz ändert oder entfällt?
Ändert sich der anwendbare Teilfreistellungssatz oder entfallen die Voraussetzungen, gilt der Investmentanteil als veräußert und am Folgetag als neu angeschafft. Dies kann steuerliche Konsequenzen haben und sollte bei der Anlageplanung berücksichtigt werden.
8. Welche Voraussetzungen müssen Fonds erfüllen, damit Anleger von der Teilfreistellung profitieren?
Fonds müssen bestimmte Anlagekriterien erfüllen, z. B. einen Mindestanteil von 51 % in Aktien für Aktienfonds oder in Immobilien für Immobilienfonds, damit Anleger die entsprechende Teilfreistellung in Anspruch nehmen können. Diese Kriterien sind in den Anlagebedingungen des Fonds festgelegt.
Hinweis: Dieses FAQ dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für spezifische Anliegen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.