Sicherheit beim ebase Depot (FNZ Bank)
Einlagensicherung & Sondervermögen
Sicherheit bei ebase
Die European Bank for Financial Services GmbH (ebase) ist ein Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und zusätzlich noch als freiwilliges Mitglied dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. zugehörig.
Bei der Einlagensicherung muss zwischen Investmentfondsanteile und Kontoguthaben unterschieden werden.
Investmentfondsanteile
Die von Ihnen gehaltenen Fondsanteile bei ebase sind keine Einlagen (Sicht- oder Termineinlagen) sondern gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: AAV Sicherheit
Kontoguthaben (Kontoguthaben entspricht Sicht- bzw. Termineinlagen)
Die Einlagensicherung für Kontoguthaben teilt sich bei ebase in zwei unterschiedliche Bereiche:
Gesetzliche Einlagensicherung
Was ist die gesetzliche Einlagensicherung
Da ebase Pflichtmitglied der EdB ist und die Sicherungsgrenze der EdB maximal 100.000,00 € pro Kunde/Einleger beträgt, wird je Kunde folgendes geschützt:
- Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000,00 €
- 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (Hierbei wird jedoch maximal der Gegenwert von 20.000,00 € pro Kunde geschützt).
Dieser Schutzumfang ist in den § 5 Abs. 1, § 6 ff. EinSiG und § 5 Abs. 2 EinSiG i. V. m. § 4 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Einen Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen.
Genauere Informationen sind auf www.edb-banken.de zu finden.
Freiwillige Einlagensicherung
Was bedeutet die freiwillige Einlagensicherung?
ebase ist freiwillig ein Mitglied des Bundesverbands deutscher Banken e. V.
Aufgrund dieses Einlagensicherungsfonds, sind derzeit Einlagen von jedem Kunden bis zu einer Höhe von 15% der Eigenmittel von ebase voll gesichert.
Diese 15% richten sich immer nach dem Zeitpunkt an dem der letzte Jahresabschluss veröffentlicht wurde.
Die Sicherungsgrenze wird zu dem Zeitpunkt der Anlage berechnet und richtet sich an der Höhe der Eigenmittel zu diesem Zeitpunkt.
Wie hoch ist nun die Sicherungsgrenze?
Die Sicherungsgrenze beträgt für jeden Kunden 15%, jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 2024.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten 8,75% der Eigenmittel von ebase. Die Sicherungsgrenze beträgt somit 4.139.000,00 € pro Kunde.
Dies wird festgehalten durch § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds per 01. Januar 2021.
Was bedeutet das als Kunde?
Das bedeutet, dass Ihre Einlagen bis zu maximal diesem Betrag gesichert sind.
Diese Grenze wird jährlich von dem Bundesverband deutscher Banken e. V. aktualisiert.
Welche Anlagen werden geschützt?
Der Schutz umfasst jegliche Einlagen von Privatpersonen sowie von rechtsfähigen Stiftungen.
Einlagen von Gebietskörperschaften, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen werden ab dem 01. Oktober 2017 nicht mehr geschützt.
Alle Einlagen von nicht natürlichen Personen oder rechtsfähigen Institutionen werden ab dem 01. Januar 2020 nicht mehr geschützt, außer sie haben eine Laufzeit von unter 18 Monaten.
Wechsel des Anlagevermittlers
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