Sicher­heit beim ebase Depot (FNZ Bank)

Einla­gen­si­che­rung & Sondervermögen

Sicher­heit bei ebase

Die European Bank for Finan­cial Services GmbH (ebase) ist ein Pflicht­mit­glied der Entschä­di­gungs­ein­rich­tung deutscher Banken GmbH (EdB) und zusätz­lich noch als freiwil­li­ges Mitglied dem Einla­gen­si­che­rungs­fonds des Bundes­ver­bands deutscher Banken e. V. zugehörig.

Bei der Einla­gen­si­che­rung muss zwischen Invest­ment­fonds­an­tei­le und Konto­gut­ha­ben unter­schie­den werden.

Invest­ment­fonds­an­tei­le

Die von Ihnen gehal­te­nen Fonds­an­tei­le bei ebase sind keine Einla­gen (Sicht- oder Termin­ein­la­gen) sondern gelten als gesetz­lich geschütz­tes Sonder­ver­mö­gen.

Weite­re Infor­ma­tio­nen finden Sie auf unserer Homepage unter folgen­dem Link: AAV Sicher­heit

Konto­gut­ha­ben (Konto­gut­ha­ben entspricht Sicht- bzw. Termineinlagen)

Die Einla­gen­si­che­rung für Konto­gut­ha­ben teilt sich bei ebase in zwei unter­schied­li­che Berei­che:

Gesetz­li­che Einlagensicherung

Was ist die gesetz­li­che Einlagensicherung

Da ebase Pflicht­mit­glied der EdB ist und die Siche­rungs­gren­ze der EdB maximal 100.000,00 € pro Kunde/Einleger beträgt, wird je Kunde folgen­des geschützt:

  • Einla­gen bis zu einer Höhe von 100.000,00 €
  • 90% der Verbind­lich­kei­ten aus Wertpa­pier­ge­schäf­ten (Hierbei wird jedoch maximal der Gegen­wert von 20.000,00 € pro Kunde geschützt).

Dieser Schutz­um­fang ist in den § 5 Abs. 1, § 6 ff. EinSiG und § 5 Abs. 2 EinSiG i. V. m. § 4 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Einen Anspruch auf Entschä­di­gung haben alle Privatpersonen.

Genaue­re Infor­ma­tio­nen sind auf www.edb-banken.de zu finden.

Freiwil­li­ge Einlagensicherung

Was bedeu­tet die freiwil­li­ge Einlagensicherung?

ebase ist freiwil­lig ein Mitglied des Bundes­ver­bands deutscher Banken e. V.

Aufgrund dieses Einla­gen­si­che­rungs­fonds, sind derzeit Einla­gen von jedem Kunden bis zu einer Höhe von 15% der Eigen­mit­tel von ebase voll gesichert.

Diese 15% richten sich immer nach dem Zeitpunkt an dem der letzte Jahres­ab­schluss veröf­fent­licht wurde.

Die Siche­rungs­gren­ze wird zu dem Zeitpunkt der Anlage berech­net und richtet sich an der Höhe der Eigen­mit­tel zu diesem Zeitpunkt.

Wie hoch ist nun die Sicherungsgrenze?

Die Siche­rungs­gren­ze beträgt für jeden Kunden 15%, jedoch nur noch bis zum 31. Dezem­ber 2024.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten 8,75% der Eigen­mit­tel von ebase. Die Siche­rungs­gren­ze beträgt somit 4.139.000,00 € pro Kunde.

Dies wird festge­hal­ten durch § 6 Abs. 1 des Statuts des Einla­gen­si­che­rungs­fonds per 01. Januar 2021.

Was bedeu­tet das als Kunde?

Das bedeu­tet, dass Ihre Einla­gen bis zu maximal diesem Betrag gesichert sind.

Diese Grenze wird jährlich von dem Bundes­ver­band deutscher Banken e. V. aktualisiert.

Welche Anlagen werden geschützt?

Der Schutz umfasst jegli­che Einla­gen von Privat­per­so­nen sowie von rechts­fä­hi­gen Stiftungen.

Einla­gen von Gebiets­kör­per­schaf­ten, Finanz­in­sti­tu­tio­nen und Wertpa­pier­fir­men werden ab dem 01. Oktober 2017 nicht mehr geschützt.

Alle Einla­gen von nicht natür­li­chen Perso­nen oder rechts­fä­hi­gen Insti­tu­tio­nen werden ab dem 01. Januar 2020 nicht mehr geschützt, außer sie haben eine Laufzeit von unter 18 Monaten.

Wechsel des Anlagevermittlers

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