Sicherheit
Wie sicher ist der Fondskauf über einen Discounter im Internet?
Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilsscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen.
Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft / Fondsplattform getrennt gehalten werden und haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft.
Wie sicher sind die von Ihnen über die AAV Fondsvermittlung gezeichneten Fonds?
- Über unsere Vermittlung können Sie nur offene Investmentfonds zeichnen, die zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen sind.
- Sie leisten alle Zahlungen direkt an die depotführende Stelle.
- Alle über unsere Vermittlung gezeichneten Fonds stellen nichtrechtsfähiges Sondervermögen dar und unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Die Fondsanteile gelten damit als separates Sondervermögen und sind deshalb im hypothetischen Fall eines Konkurses nicht Bestandteil der Konkursmasse. Somit bleiben Sie jederzeit Eigentümer der Anlage und können im Falle eines Konkurses Ihre Fondsanteile kostenfrei auf ein beliebiges Bankdepot übertragen.
- Die Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Fondsplattformen unterliegen in Deutschland den strengen Auflagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
In der folgenden Aufstellung können Sie die Depotbanken der depotführenden Stellen erkennen.
depotführende Stelle / Investmentgesellschaft | Depotbank |
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Deutsche Asset Management GmbH | Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main |
DWS Investment GmbH | DWS Fondsplattform Frankfurt |
European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) | Commerzbank AG, München |
FIL Fondsbank GmbH | Bei der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft |
Einlagensicherung bei Investmentfonds (nicht erforderlich)
Deutsche Investmentgesellschaften / Investmentplattformen haben den Status von Kreditinstituten und unterliegen dem Investmentgesetz (InvG).
Die Höchstbeträge für die Einlagensicherung müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den AGBs vermerkt werden, kommen aber aufgrund des Sondervermögens bei offenen Investmentfonds nicht zur Anwendung.
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. Mai 2002 wurden die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel mit ihren Aufgabenbereichen in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt.
Einlagensicherung für die Konten (Verrechnungs- Tagesgeld- und Festgeldkonto) bei ebase
Die European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.
Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition “Verbindlichkeiten gegenüber Kunden” auszuweisen sind.
Hierzu zählen Sicht‑, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 15% des für die Einlagensicherung jeweils maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank.
Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von ebase auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.