Sicher­heit

Wie sicher ist der Fonds­kauf über einen Discoun­ter im Internet?

Das bei der Invest­ment­ge­sell­schaft gegen Ausga­be von Anteils­schei­nen einge­leg­te Kapital und die damit angeschaff­ten Vermö­gens­ge­gen­stän­de bilden ein Sonder­ver­mö­gen.

Das Sonder­ver­mö­gen muss von dem eigenen Vermö­gen der Invest­ment­ge­sell­schaft / Fonds­platt­form getrennt gehal­ten werden und haftet nicht für die Verbind­lich­kei­ten der Investmentgesellschaft.

Wie sicher sind die von Ihnen über die AAV Fonds­ver­mitt­lung gezeich­ne­ten Fonds?

  • Über unsere Vermitt­lung können Sie nur offene Invest­ment­fonds zeich­nen, die zum öffent­li­chen Vertrieb in Deutsch­land zugelas­sen sind.
  • Sie leisten alle Zahlun­gen direkt an die depot­füh­ren­de Stelle.
  • Alle über unsere Vermitt­lung gezeich­ne­ten Fonds stellen nicht­rechts­fä­hi­ges Sonder­ver­mö­gen dar und unter­lie­gen dem Invest­ment­ge­setz (InvG). Die Fonds­an­tei­le gelten damit als separa­tes Sonder­ver­mö­gen und sind deshalb im hypothe­ti­schen Fall eines Konkur­ses nicht Bestand­teil der Konkurs­mas­se. Somit bleiben Sie jeder­zeit Eigen­tü­mer der Anlage und können im Falle eines Konkur­ses Ihre Fonds­an­tei­le kosten­frei auf ein belie­bi­ges Bankde­pot übertragen.
  • Die Kapital­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten bzw. Fonds­platt­for­men unter­lie­gen in Deutsch­land den stren­gen Aufla­gen der Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin).

In der folgen­den Aufstel­lung können Sie die Depot­ban­ken der depot­füh­ren­den Stellen erkennen.

depot­füh­ren­de Stelle / Invest­ment­ge­sell­schaftDepot­bank
Deutsche Asset Manage­ment GmbHDeutsche Bank AG, Frank­furt am Main
DWS Invest­ment GmbHDWS Fonds­platt­form Frankfurt
European Bank for Finan­cial Services GmbH (ebase®)Commerz­bank AG, München
FIL Fonds­bank GmbHBei der jewei­li­gen Kapitalverwaltungsgesellschaft

Einla­gen­si­che­rung bei Invest­ment­fonds (nicht erforderlich)

Deutsche Invest­ment­ge­sell­schaf­ten / Invest­ment­platt­for­men haben den Status von Kredit­in­sti­tu­ten und unter­lie­gen dem Invest­ment­ge­setz (InvG).

Die Höchst­be­trä­ge für die Einla­gen­si­che­rung müssen aufgrund gesetz­li­cher Bestim­mun­gen in den AGBs vermerkt werden, kommen aber aufgrund des Sonder­ver­mö­gens bei offenen Invest­ment­fonds nicht zur Anwendung.

BaFin (Bundes­an­stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Mit Inkraft­tre­ten des Geset­zes über die integrier­te Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht am 1. Mai 2002 wurden die Bundes­auf­sichts­äm­ter für das Kredit­we­sen, für das Versi­che­rungs­we­sen und für den Wertpa­pier­han­del mit ihren Aufga­ben­be­rei­chen in der Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht zusammengeführt.

Einla­gen­si­che­rung für die Konten (Verrech­nungs- Tages­geld- und Festgeld­kon­to) bei ebase

Die European Bank for Finan­cial Services GmbH (ebase®) ist dem Einla­gen­si­che­rungs­fonds des Bundes­ver­ban­des deutscher Banken e.V. angeschlossen.

Der Einla­gen­si­che­rungs­fonds sichert alle Verbind­lich­kei­ten, die in der Bilanz­po­si­ti­on “Verbind­lich­kei­ten gegen­über Kunden” auszu­wei­sen sind.

Hierzu zählen Sicht‑, Termin- und Sparein­la­gen einschließ­lich der auf den Namen lauten­den Sparbriefe.

Die Siche­rungs­gren­ze je Gläubi­ger beträgt 15% des für die Einla­gen­si­che­rung jeweils maßgeb­lich haften­den Eigen­ka­pi­tals der Bank.

Die Siche­rungs­gren­ze wird dem Kunden von ebase auf Verlan­gen bekannt gegeben. Sie kann auch im Inter­net unter www.bankenverband.de abgefragt werden.