ETFs: Eine Einfüh­rung - Worauf muss ich achten?

Was Sie über ETFs (Swap-ETFs) wissen müssen ?

Exchan­ge Traded Funds (ETFs) sind börsen­ge­han­del­te Index­fonds. Swap-ETFs eröff­nen den Fonds­ge­sell­schaf­ten eine elegan­te Möglich­keit, jeden Index nachzu­bau­en, ohne die einzel­nen Aktien aus dem Index direkt zu kaufen.

Index-Swap

Ein Index-Swap ist ein Tausch­ge­schäft zwischen zwei Vertrags­part­nern. Im Bereich der ETFs tauscht der Fonds (das Sonder­ver­mö­gen) die Entwick­lung der im Fonds enthal­te­nen Wertpa­pie­re (z.B. Aktien oder Anlei­hen) gegen die Entwick­lung des dem ETF zugrun­de liegen­den Index.

Der Swap-Kontra­hent, in der Regel eine Bank, ist verpflich­tet, die Perfor­mance des Index auf tägli­cher Basis bereit­zu­stel­len. Dies geschieht durch die tägli­che Preis­ver­än­de­rung des Swap-Kontraktes.

ETFs bilden den Index 1:1 nach.

Die Zusam­men­set­zung des Aktien- bzw. Bondkor­bes ist in der Regel nicht mit der Zusam­men­set­zung des Index identisch.

Das heißt, ein ETF auf den DAX kann beispiels­wei­se in ameri­ka­ni­sche oder japani­sche Aktien investieren.

Swap-ETFs sind genau­so sicher wie Fonds.

Die im Fonds enthal­te­nen Wertpa­pie­re sind als Sonder­ver­mö­gen bei der Insol­venz des ETF-Anbie­ters geschützt.

Unter dem Begriff Swap versteht man einen Austausch vertrag­lich definier­ter Zahlungs­strö­me an zukünf­ti­gen Zeitpunkten.

Ein Swap ist somit eine Schuld­ver­schrei­bung und unter­liegt dem Insol­venz­ri­si­ko des Swap-Partners.

Wenn der Kontra­hent im Swap-Geschäft Insol­venz anmel­den muss, dann wird im schlimms­ten Falle auch der Swap wertlos.

ETFs sind preis­wer­ter als Fonds.

Die meisten ETFs berück­sich­ti­gen keine Dividen­den­aus­schüt­tun­gen (Zur Infor­ma­ti­on: Die Dividen­den­aus­schüt­tun­gen für die 30 DAX-Werte belie­fen sich im Jahr 2010 auf 2,25%) und es fallen neben den Verwal­tungs­ge­büh­ren auch Gebüh­ren beim Kauf bzw. Verkauf an.

Das Ausfall­ri­si­ko ist auf 10% des Fonds­ver­mö­gens beschränkt.

Gemäß Richt­li­ni­en für ETFs dürfen maximal 10% des Sonder­ver­mö­gens mit Swap-Geschäf­ten genutzt werden.

Im Ernst­fall hätte der Anleger also immer noch 90% Sonder­ver­mö­gen, in Form der verschie­de­nen Wertpa­pie­re die der SWAP-ETF hält.

Bei einem SWAP-ETF auf den DAX können die Emitten­ten Aktien aus Japan, USA oder aus einem anderen Land im Sonder­ver­mö­gen halten.

Der Anleger muss sich somit folgen­de Fragen stellen:

  • Welche Wertpa­pie­re sind „tatsäch­lich“ im Fonds enthalten?
  • Welchen Gegen­wert stellen diese Papie­re beim Ausfall des Swap-Partners noch dar?
  • Welchen Gegen­wert kann ich bei einem späte­ren Verkauf erzielen?

ETFs haben keine versteck­te Kosten.

Auf den ersten Blick sind ETFs ausge­spro­chen günstig. Die Total Expen­se Ratio (Abkür­zung TER) ist bei den meisten ETFs gerin­ger als bei aktiven Investmentfonds.

Aller­dings fallen beim Kauf von ETFs zusätz­li­che Kosten (z.B. Order­ge­büh­ren, Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren, usw.) an, die nicht von der TER berück­sich­tigt werden.

Auch wird der vom Market-Maker berech­ne­te Spread (Spread = die Diffe­renz zwischen Kaufs- und Verkaufs­preis) für einen ETF nicht ausge­wie­sen bzw. von der TER berücksichtigt.

Hinweis

Bei ETFs fallen somit deutlich höhere Kosten an, als auf den ersten Blick angenom­men wird.